KI-Bilder kennzeichnen ab August 2026: Was Coaches jetzt wissen müssen
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Was das für deine Posts heißt – ohne Juristendeutsch.

Ab 2. August 2026 greifen neue Transparenzpflichten (EU AI Act, Art. 50): KI-generierte oder -manipulierte Inhalte müssen in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Für Coaches heißt das vor allem: echt wirkende KI-Bilder kennzeichnen – Illustrationen sind meist unkritisch.
Du nutzt für deinen nächsten Instagram-Post ein KI-Bild: eine „Kundin“ am Laptop, die es so nie gab. Bis vor Kurzem eine Grauzone. Ab dem 2. August 2026 ändern sich die Spielregeln – und du solltest sie kennen, bevor es jemand anders tut.
Keine Panik, aber auch kein Wegschauen. Die neuen Regeln sind machbar, wenn man weiß, was gemeint ist. Hier die Einordnung ohne Juristendeutsch.
Was ab dem 2. August gilt
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Anbieter und Betreiber müssen KI-generierte oder -manipulierte Inhalte in bestimmten Fällen als solche kennzeichnen – Ziel ist, Täuschung zu vermeiden.¹
Der Kern: Es geht um Täuschungsgefahr. Etwas, das echt wirkt, aber künstlich erzeugt wurde, soll erkennbar sein. Eine offensichtliche Grafik oder ein Comic täuscht niemanden – ein fotorealistisches „Foto“ einer Person, die nie existiert hat, schon.
Was das konkret für dich heißt
- 01Echt wirkende KI-Bilder und -Videos: kennzeichnen. Die fotorealistische „Kundin“, der KI-Avatar, der wie ein echter Mensch spricht – hier gehört ein sichtbarer Hinweis „KI-generiert“ dran.
- 02Illustrationen, Grafiken, Mockups: in aller Regel unkritisch. Wer klar sieht, dass es eine Zeichnung ist, wird nicht getäuscht. (Genau deshalb arbeiten wir hier mit Illustrationen.)
- 03Text, den du mit KI schreibst und selbst redigierst: die Lage ist differenzierter. Ein von dir überarbeiteter Beitrag ist etwas anderes als ein ungeprüft ausgespucktes Fake-Interview. Im Zweifel: prüfen lassen.

So kennzeichnest du sauber
Mach es sichtbar und ehrlich, nicht als Fußnote in 6 Punkt. Ein „KI-generiert“ oder „mit KI erstellt“ direkt am Bild oder in der Bildunterschrift reicht in den meisten Fällen. Für dich als Marke ist das sogar ein Vorteil: Transparenz baut Vertrauen auf, statt es zu riskieren.
Das hier ist keine Rechtsberatung, und die Details hängen vom Einzelfall ab – die konkrete Umsetzung solltest du für dein Business kurz rechtlich prüfen lassen. Was aber sicher ist: Wer heute anfängt, echt wirkende KI-Inhalte zu kennzeichnen, hat am 2. August nichts zu ändern.
Und ehrlich: Für die meisten Coaches ist der einfachste Weg, gar nicht erst fotorealistische Fake-Menschen zu bauen. Echte Fotos oder klare Illustrationen wirken oft glaubwürdiger als der perfekte KI-Mensch, der irgendwie „zu glatt“ aussieht.
Was du in den nächsten Tagen tun kannst
Du musst nicht warten, bis der 2. August da ist. Geh in Ruhe deine letzten Wochen durch: Wo hast du echt wirkende KI-Bilder oder -Videos verwendet? Diese Stellen sind deine kurze To-do-Liste – dort einen sichtbaren Hinweis ergänzen, fertig.
Leg dir dann einen Standard fest, damit du nicht jedes Mal neu überlegst: eine feste Formulierung wie „Bild: KI-generiert“, die du künftig einfach dranschreibst. Einmal entschieden, kostet es dich Sekunden.
Für neue Inhalte gilt die einfachste Regel überhaupt: Wenn du zwischen einem fotorealistischen Fake-Menschen und einer klaren Illustration wählen kannst, nimm die Illustration. Sie ist rechtlich unkompliziert – und passt ehrlicher zu einer Marke, die für Klarheit steht.
Und keine Panik-Käufe bei Tools: Es gibt Wasserzeichen- und Metadaten-Lösungen, aber für die meisten Coaches reicht der sichtbare Hinweis am Bild völlig. Fang einfach an – ein ehrliches Label ist besser als die perfekte technische Lösung, die du nie umsetzt.
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